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Das Alsbacher
Schloß (Burg Bickenbach) wurde
etwa um 1235 von den Herren von Bickenbach auf der 257 m hohen Anhöhe dicht
beim Dorf Alsbach erbaut. Die Burg war nicht der Stammsitz dieses Geschlechts.
Dieser lag in der Ebene auf dem sogenannten Weilerhügel, der eine Turmburg
trug, die von einem doppelten Wassergraben geschützt war. Wahrscheinlich war es
Gottfried I. von Bickenbach
(Bezeugt 1211 - 41, > vor 1245)der die Burg erbauen
lies. Die erste Erwähnung
der Burg sind im Pfälzer Kopiallbuch B in drei Urkunden aus den Jahren 1241 bis
1245 zu finden. Aus den vorhanden Urkunden geht hervor, daß die Burg bereits
vor 1240 bestanden haben muß. Die Bauzeit einer solchen Burg hat etwa 5-7 Jahre
betragen. Mit dem Bau ist sicherlich spätestens ums Jahr 1230 begonnen worden,
wenn wir nicht überhaupt die Erbauung ins 12. Jahrhundert verlegen müssen. Für eine
Erbauung im 12. Jahrhundert spricht, daß viele andere Burgen der näheren
Umgebung um diese Zeit entstanden sind. Schon bald nach der Erbauung der
Starkenburg ( 1065 ) ist Burg Lindenfels bezeugt ( 1077-88 wurde die Slirburc =
Burg über Schlierbach dem Abt Winither entfremdet, muß demnach unter Abt
Ulrich vor 1075 erbaut worden sein). 1111 muß Abt Benno die Windeck bei
Weinheim schleifen lassen, die Abt Diemo 1130 von neuem aufbauen darf. Unter
diesen Umständen wäre es durchaus möglich, daß die Burg Bickenbach unter dem
Schutz des Mainzer Erzbischofs schon 1130 erbaut war. Gegen eine
Erbauung um 1130 spricht, daß benachbarte Burgen auch erst in der Mitte des 13.
Jahrhunderts zum erstenmal genannt sind und nicht lange vorher erbaut sein dürften:
Frankenstein 1252, Tannenburg 1239, Auerbacher Schloß 1257. Grund zur Erbauung
dieser Burgen könnte die um 1232 ausgebrochene, überaus heftige mainzischpfälzische
Fehde über die Vogteirechte an der ehemaligen Reichsabtei Lorsch gewesen sein,
die zum Nachteil des Erzbischofs von Mainz ausschlug. Es ist wahrscheinlich, daß
damals die Pfälzer die Wasserburg am Weilerhügel eingenommen und verbrannt
haben, da die Herren von Bickenbach Vasallen des Erzstiftes waren. Es blieb den
Herren von Bickenbach keine andere Wahl, als eine sichere, uneinnehmbare Höhenburg
zu errichten. Da Seeheim damals nicht mehr zu ihrer Herrschaft gehörte, konnten
sie nur bei Alsbach einen geeigneten Platz ausfindig machen. Der Grundriß, der
frühesten Burganlage (Kernburg) hatte die Form eines unregelmäßigen Dreiecks.
Nach Südwesten war die Mauer am stärksten (Angriffsseite). Die beinahe 50 m
lange Schildmauer, durch die man heute noch in den inneren Burghof eintritt, war
2,20 m stark. Dicht dahinter stand der hohe runde Bergfried, der sich bis in
unsere Zeit erhalten hat. Das ehemalige Eingangstor, bekrönt von einem Torturm,
befand sich ostwärts des Bergfriedes in der Südostecke des Schloßhofes. Das
Wohngebäude, der Palas, war an die nordwestliche Ringmauer angelehnt, mit den
Fenstern nach Südosten. Innerhalb der Kernburg hatte auch die Kapelle ihren
Platz, nur ist ihr genauer Standort nicht mehr auszumachen. Der Bergfried hat
eine Mauerstärke von etwa 4 Metern. Vermutlich war er anfangs schwächer und
wurde erst nach der Erfindung der Geschütze kurz vor 1400 auf diese Stärke
gebracht. Es ist noch nicht festgestellt, ob man den alten Turm einfach mit
einem "Mantel" umgab, oder ob man den alten Bergfried abriß und von
Grund aus neu erbaute. Von unten war der Turm nicht zugänglich. Erst in Höhe
des ersten Stockwerks, vom Übergang aus, konnte man in den Turm gelangen. Wie
überall barg auch er das Verlies. An den Palas
schlossen sich die Wohngebäude für das Personal, die Wirtschaftsgebäude und
Stallungen an. Ob ein Brunnen - wie auf dem Auerbacher Schloß bestand, ist
unbekannt. Eine Zisterne zum Auffangen des Regenwassers war gewiß vorhanden. Anfangs lief
um die Mauer ein 5-7 m breiter Graben. Er entfiel, als man noch im 13.
Jahrhundert die Kernburg mit einem Zwinger umgab. Diese vorgeschobene Mauer
sollte dem Angreifer das Leben schwerer machen. Um 1370 wurde
ein Vorhof südwestlich vor die Burg gelegt, um die Verteidigungskraft nochmals
zu erhöhen. Der neue Zugang wurde nach Nordwesten verlegt. Der Burgweg führte
zunächst über eine Rampe, die in einer Zugbrücke endete. Man gelangte dann
durch ein äußeres Tor in einen Barbakan und durch ein zweites Tor in die
Vorburg. Der Barbakan, ein enger Durchgang zwischen äußerem und innerem Tor,
sollte den Verteidigern gestatten, eingedrungenen Gegnern siedendes Wasser oder
brennendes Pech von oben auf die Köpfe zu schütten. Von der Vorburg führte
ein Weg über eine zweite Rampe und eine zweite Zugbrücke durch das in die alte
Schildmauer gebrochene Tor in den inneren Burghof. Zu späterer
Zeit hat es im Innern der Burg verschiedene Anbauten gegeben. Die Nachrichten
darüber sind spärlich. Wir wissen, daß dem Mainzer Erzbischof ein bestimmtes
Gebäude (Mainzer Hofstatt) vorbehalten war, auch hatten die einzelnen Ganerben
ihre genau abgegrenzten Wohn- und Wirtschaftsräume. Nähere Aussagen lassen
sich jedoch nicht machen. Nach Gottfried I. folgen seine Söhne Konrad und Otto,
die teilten sich den Besitz. Ums Jahr 1300, sicherlich nicht vor 1280 wurde das
Schloß dem Erzstift Mainz zu Lehen aufgetragen. Wahrscheinlich ist dies erst
unter Ulrich I. geschehen, als er in den unruhigen Zeitläuften Schutz brauchte
und ihn bei dem mächtigen Erzbischof Peter von Aspelt (dem Königsmacher) fand,
der von 1306-20 als Inhaber des Mainzer Stuhls gleichzeitig Erzkanzler des
Reiches war. Am 11. Juli
1312 gab Erzbischof Peter seine Einwilligung, daß Ulrich seine Gemahlin
Elisabeth auf die Burg Bickenbach bewittumte, d. h. sie wurde mit 1500 Mark auf
ihre alten Tage gesichert. Ulrich (>
1339)hinterließ eine Witwe und zwei Töchter, aber keine Söhne. Konrad
III. (1298 – 1353) als nächster Verwandter erstrebte die alleinige Beleihung
durch Mainz nach dem Tod der Witwe. In langwierigen Verhandlungen erreichte
diese, daß ihre Töchter und ihre Nachkommen weiter mit ihrem Anteil belehnt
blieben, nur zog der Erzbischof 1/3 des Schlosses als heimgefallen ein. Damit
war der Grund zu einer Ganerbschaft gelegt, In der Folgezeit wurde der Besitz
immer mehr zersplittert. Die Grafen von Wertheim, Schenken von Erbach, die
Echter, von Eberstein, von Hohenfels-Reipoltzkirchen, die Ulner von Dieburg, Kämmerer
von Worms wurden Mitbesitzer an der Burg. Nach und nach erwarben die Schenken
von Erbach fast alle Anteile, so daß sich Schenk Erasmus Herr von Erbach und
Bickenbach nennen konnte. Konrad
III. beschwor 1339 einen Vertrag (Burgfrieden), um alle Probleme des gemeinsamen
Besitzes zu regeln. Drei Obmänner (Werner Kuche, Konrad von Reckershausen,
Hartmann Ehrenfried von Schonenberg) wurden gewählt, die Streitigkeiten zu
schlichten und über die Erfüllung dieses Vertrages zu wachen hatten. Kein
Ganerbe soll dem andern Schaden zufügen, es sei denn, dieser habe den
Burgfrieden zuerst gebrochen. Die gemeinsamen Gebäude wie Türme, Mauern, Tore, Brücken, Gräben
usw. sollen gemeinsam unterhalten werden Keiner der Ganerben darf seinen Anteil
verpfänden oder verkaufen, bevor er ihn ein Vierteljahr vorher den Mitganerben
angeboten hat. Wenn diese einen gleichen Preis zahlen wollen wie ein Fremder,
haben sie das Vorkaufsrecht. Kein Teil der Burg darf in eines Fürsten Hand
geraten (Damit waren die Landgrafen von Hessen gemeint). Der Erzbischof von
Mainz behält sich das Recht vor, ein Haus in der Burg bauen zu dürfen. Der
Burgfriede reicht so weit wie die damalige Alsbacher Gemarkung, seine Grenzen
werden genau beschrieben. Wächter und Diener sollen allen huldigen und
gemeinsam bezahlt werden. Mit der Stadt
Frankfurt hatte Michael von Bickenbach verschiedene Fehden, die sich von 1448-51
und von 1462-69 hinzogen. Die erste Fehde entstand aus einem Zwist über ein
Mannlehen, das Konrad VII. von Bickenbach dem Frankfurter Bürger Hartmann
Becker übertragen, während sein Vetter Ulrich II. es dem Contz Geyling von
Altheim übergeben hatte. Jahrelang wechselte Ulrich II. in dieser Vermögensangelegenheit
Briefe mit Becker. Dieser rief den Rat der Stadt um Hilfe an. Um der leidigen
Sache ein Ende zu machen, veranlaßte der Rat seinen Bürger, "um des
lieben Friedens halber" das Lehen liegen zu lassen. Ulrich II. war damit
nicht zufrieden, sondern forderte Schadenersatz (1447) und den Austrag der Sache
vor dem Grafen von Katzenelnbogen, während Becker sich nur imstande erklärte,
vor einem Frankfurter Gericht zu erscheinen. Es scheinen noch allerhand
Schikanen und Gewalttätigkeiten erfolgt zu sein, jedenfalls erschien Michael
von Bickenbach, der Sohn Ulrichs, am 11. Oktober 1448 unerwartet mit 200 Reitern
vor den Toren der Stadt, fing Vieh ein und nahm einige Männer gefangen. Danach
erst schickte er mit einem reisigen Knecht einen Fehdebrief in die Stadt, der
allein auf seinen Namen lautete. Seine Mitstreiter verschwieg er: Philipp d. Jüngere
von Frankenstein, Engelhard von Rodenstein, Contz Echter, Contz Phil. von
Aulenbach, Sifrid Bocke von Geffenstein, Philipp von Riedern, Jorg von
Rosenberg, Gerhard Forstmeister von Gelnhausen, Hans Wamolt d. Jg., Philipp
Rabenolt, Philipp von Habern d. Ä., Hans Kalb von Reinheim, Siegmund Auer von
Swindau u. a. Frankfurt ließ sich diesen Übergriffe nicht gefallen, schickte
an alle Beteiligten Fehdebriefe und wehrte sich kräftig. Michael brandschatzte
Sulzbach mit 900 Gulden, nahm Frankfurter Bürger gefangen und soll auch
angeblich Knechte als Bettler verkleidet in die Stadt geschickt haben, um diese
anzuzünden. Während der Fehde wurde der Rat der Stadt zweimal von seinen
Feinden bezichtigt, Giftmischer angeworben zu haben, um seine Widersacher aus
dem Wege zu räumen. Am 7. Juli 1449 schrieb Philipp von Frankenstein d. Jg. an
den Rat, zu ihm sei ein Frankfurter Knecht gekommen, habe sich als Koch
ausgegeben und schließlich gestanden, er sei von dem alten Bürgermeister Henne
Rohrbach und Wigel Heig gedungen worden, "meinen Ohein (Michael von
Bickenbach), Freunde, Mitgesellen und mich, die euer Feinde sein, zu
vergiften". Ein halbes Jahr später richtete Gerhard Forstmeister von
Gelnhausen an den Rat der Stadt ein Schreiben, er und Philipp von Frankenstein hätten
einen Frankfurter Knecht namens Peter Lautenschläger gefangen, "der .sich
bekannt hat und noch bekennt", daß ihm Heintz Wisse (Schöffe zu
Frankfurt) Giftgegeben habe, um solches in seinen Hof zu werfen und daß auch
tatsächlich "myn erbar selig Hußfrauwe, darzu ir Dinstjungfrauwe, von dem
Leben zum Tode bracht morden sin, den der almechtig Got gnedig und barmherzig ,sin
wolle." Tatsächlich starb damals Gerhard Forstmeisters Gemahlin (Agnes
Kreis von Lindenfels, > 1449) und ihre Dienstjungfer
eines plötzlichen und unerwarteten Todes. Obwohl der Rat und die Beschuldigten
diese Greuelpropaganda schärfstens zurückwiesen, wurden ihnen im Lande wenig
geglaubt. Die Affäre fand erst ihr Ende, als König Friedrich III. den Kurfürsten
Dietrich von Mainz mit der Erledigung der Angelegenheit beauftragte, der alle
Mitglieder des Rates zum Schwur vorlud, und jeder einzeln schwören konnte, daß
er von der Sache nichts wußte. Die Fehde konnte erst bereinigt werden, nachdem
es Michaels Onkel Dieter Kämmerer gelang (1449), die streitenden Parteien an
den Verhandlungstisch zu bringen. Am 10. Februar 1451 wurde die Fehde offiziell
beigelegt. Doch der Haß auf beiden Seiten schwelte weiter. 1459 verlangte
Michael von Bickenbach, daß ihm die Stadt den Bürger Peter Bone ausliefere,
weil er sein Leibeigener und auch sonst ihm schuldig und pflichtig sei. 1462 kam es zu einem neuen Zusammenstoß.
Die Frankfurter beklagten sich, ihre Feinde fänden Zuflucht auf der Burg
Bickenbach. Ein Hans vom Stein, genannt Ungelt, aus Heidelberg hatte bei Mörfelden
einigen Frank£urter Bürgern 7 Pferde weggenommen und sie und einen Henne
Emmerich als Gefangenen auf die Burg Bickenbach geführt. Statt diesen Vorfall
dem Rat der Stadt sofort zu melden, wie es das Fehderecht verlangte, tat dies
Michael von Bickenbach erst 6 Tage später, so daß die Stadt ihn als
Mitschuldigen betrachten mußte. Michael befürchtete, die Stadt werde diesmal
mit ihrer Streitnacht vor die Burg ziehen und sie belagern. Daher forderte er
alle Ganerben aui, zu Besprechungen auf die Burg zu kommen, um die gemeinsamen
Abwehrmaßnahmen besprechen zu können. Michaels Vorgehen war den Mitganerben
nicht angenehm. Sie suchten einen Konflikt zu vermeiden. Adam Kämmerer, der
Oheim Michaels, griff ein und stellte seinen Neffen zur Rede. Michael hatte
damals überhaupt keinen Anteil am Schlosse, sondern hatte nur eine Wohnung im Kämmerinchen
Teil eingeräumt erhalten. Adam Kämmerer teilte am 15. Januar dem Rat der Stadt
mit, daß Michael ihm wieder seinen Teil an Bickenbach zugestellt habe (also
ausgezogen sei) und man dafür sorgen werde, daß in Zukunft keine Übergriffe
und Unrechtmäßigkeiten mehr geschähen. "Dabei es der Rat wohl gelassen hätte,
sofern es dabei blieben wäre", notierte der Frankfurter Ratsschreiber. Am
27. April 1463 kam es zu neuen Händeln. Ohne Fehde wurden Heinrich Wissen
Knecht Henrich und Henne Scherer aus Frankfurt von Hartmann Ulners Knechten
sowie von Heintz Fynde, Hans Burkarten und Wilhelm Smyd gefangen (dazu 4 Pferde
hinweggeführt) und auf Burg Bickenbach in Gefangenschaft gelegt. Um den Streit
zu schlichten, wurde Hans von Walbrun, der katzenelnbogische Amtmann zu
Zwingenberg (seine Grabmal befindet sich in der dortigen Kirche), als
Schiedsrichter angerufen. Er entschied zu Ungunsten der Frankfurter, was
beweist, daß die Frankfurter Knechte nicht ohne eigene Schuld in Gefangenschaft
geraten waren. Die Knechte mußten Urfehde schwören und noch Kostgeld für ihre
Gefangenschaft bezahlen. Ihre Pferde durften sie nicht mitnehmen. Drei Monate später wurde Hartmann
Ulner, der seit 1454 Ganerbe auf Bickenbach war, wegen seines Knechtes Heinz
Schneider zum Feind der Stadt. Er nahm mit seinen Knechten am 28. Juli bei
Oberrad Vieh weg und trieb es auf Bickenbach.
Erst danach wurde dem Bürgermeister der Stadt ein Fehdebrief zugeschickt, der
ohne Datum ausgestellt war. Solche und andere unbillige Hände zwangen den Rat,
den Ganerben in das Schloß Bickenbach gemeinsam und jedem einzelnen nochmals
Fehdebriefe zuzuschicken, sogenannte "Abklagen", in denen sie
mitteilten, daß Mitganerbe Hamann Ulner Feind der Stadt geworden sei und daß
der Rat alle Verantwortung und Entschädigung ablehne, wenn im Laufe dieser
Fehde die Burg Bickenbach oder anderes Eigentum der Ganerben in Mitleidenschaft
gezogen werde (23. August 1463). Als kurz darauf noch ein Bürger der Stadt
gefangen, ein Knecht abgegriffen und ermordet, zwei Pferde erschossen und auch
sonst "genommen wurde, was man kriegen könnte", entschloß sich der
Rat, das Raubnest anzugreifen. Acht Wochen später, am St. Lukastag
(18. Oktober), hat das Heer der
Stadt unter seinem Hauptmann Hamann Waltmann die Burg
" Bickenbach abegelauffen und gebrand, des
Morgens umb 8 Urn ". Bei
dieser Gelegenheit konnte ein Gefangener aus Frankfurt aus dem Verlies befreit
werden. Die Burg wurde bei einem Überraschungsangriff
im Morgengrauen, als die Wächter gerade wechselten, im Handstreich genommen, kräftig
geplündert und danach in Brand gesteckt. Im Fehdebuch der Stadt Frankfurt steht
darüber nur folgender kurzer Vermerk: Bickenbach gewonnen und ußgebrand Notandum Hamann Waltman der Stede
Heubtman hat Bickenbach dz Sloß gewonnen off sant Lucasdag Anno 1463 des
Morgens als eß schoner Dag wz, do
die Wechter davon gingen, do lieff er yne die porten abe und plonderte do inne
so viel sie gefure mochten und stießen eß darnach ane, do brante iß uß. Nach ihrem Abzug wurden die Frankfurter
Söldner beschuldigt, in den Dörfern der Umgebung geplündert zu haben. Am 22.
Oktober 1463 schreibt Contz Crafft, Keller zu Auerbach, an den Rat der Stadt Er bittet, das geraubte Gut zurückzugeben.
Der Rat antwortet, Hauptmann Waltman und die andern wüßten davon nichts; nur
ein Pferd auf der Weide in Balkhausen, das einem Mann des Schenken Jorg gehörte,
sei genommen und wieder zurückgegeben worden. Die Stadt berichtet auch, Kysel
und andere Männer von Alsbach seien den Siegern nachgefolgt, hätten sie
geschlagen und ihnen erbeutetes Gut wieder abgenommen. Es scheint sich um Hans
Kissel gehandelt zu haben, dem nach dem Bericht des Burggrafen von Starkenburg,
Hans von Kronberg, 200 Malter Korn, 40 Malter Hafer, etlicher Hausrat und ein
Pferd entwendet wurden. Nach der Beilegung der Fehde mit
Hartmann Ulner (Antoni 1464) erhoben die übrigen geschädigten Ganerben (Schenk
Philipp zu Erbach, Adam Kämmerer, Konrad VII. von Bickenbach, Frank von
Kronberg) Ansprüche, die sich bis zum Jahre 1474 hinzogen. Sie riefen sogar im
Jahre 1467 die Westfälischen Gerichte (Feme) um Hilfe an. Beharrlich lehnte die
Stadt alle Forderungen ab, unterstützt durch Mandate des Kaisers Friedrich.
Letzterer verbot 1466 allen Fürsten, Städten, Rittern usw., Michael von
Bickenbach in seiner Auseinandersetzung mit Frankfurt zu unterstützen. Ein
gleiches Mandat erließ der Kaiser an die Ganerben zu Friedberg,
Neu-Falkenstein, Kronberg, Staden, Bickenbach, Lindheim, Reiffenberg und
Frankenstein, und am 21. März 1467 wiederholte der Kaiser diesen Befehl an
Schenk Philipp von Erbach und sämtliche Ganerben Bickenbach. Besonders hartnäckig
verliefen die Verhandlungen mit Konrad VII. von Bickenbach. Sie scheinen zu
keinem Resultat geführt zu haben. Nur mit Michael von Bickenbach, dem gefährlichsten
Widersacher, verglich sich die Stadt am 1. Februar 1469 und nahm ihn als
Hauptmann in ihren Sold. Mit noch sieben Geharnischten mußte er der Stadt zur
Verfügung stehen und empfing einen Jahressold von 600 Gulden. Die Stadt
sicherte ihm sogar, wenn er diese Stelle aufgab, eine Jahresrente von 50 Gulden
zu. Er starb schon 1471. Vorher war es ihm, dem ewig Mittellosen, gelungen, 7/12
der Burg Bickenbach in seinen Besitz zu bringen. Allerdings erfüllte sich sein
Traum, wieder Alleinbesitzer der Stammburg seines Geschlechts zu werden, nicht. Die Burg in der Hand der Schenken Was Michael von Bickenbach nicht
gelang, erreichte Schenk Erasmus von Erbach. Sein Vater Philipp hatte
vergeblich, trotz Hilfe des Kurfürsten von der Pfalz, versucht, von Frankfurt
einen Ersatz der Schäden zu erhalten. Aus diesen mißlichen Ganerbenverhältnissen
war nur herauszukommen, wenn man nach und nach die in andern Händen
befindlichen Teile aufkaufte. Seinem Sohn Erasmus gelang dies. Er erwarb 1483
vom Erzbischof von Mainz dessen Anteil (1/3) am Schloß für 1200 Gulden. Dabei
wurde ihm aufgebunden, die "armen Leute" zu schirmen und zu
verteidigen und sie bei ihren alten Freiheiten zu lassen. Er soll auch die Wälder
" nit lassen verwüsten oder verhauen dann als viel, als sie des zu brennen
und zu bauen bedürfen". Nach jahrelangen Verhandlungen konnte
er den Anteil der Grafen von Mansfeld ankaufen, der über Susanne, die Tochter
Konrads VII. von Bickenbach, in deren Besitz gekommen war. 1/4 des Schlosses und
der Herrschaft " mitsamt der
Behusung und Buwen in dem Sloß, auch die dorffe,
gerichte, Zinsen, Zehnten, Gülten,
gefälle, lute,
gütter, welde, . . . ecker,
mingarten etc. " wurden für 7700 Goldgulden dem Schenk Erasmus übereignet
" und setzen ihn und sin
Erben mit Mund, Hand und
Halm in alle und jeder Gerechtigkeit . . . wir
sagen auch alle Amptlude, tornlute, thorwärtern, wechter des Huß
Bickenbach und alle und jeglich Schulteßen, Schöffen und Underthanen in
den dörfern und weilern aller gelübde, flicht
und eyde gänzlich quitt, ledig und los, geben auch alle Urkunden und Register
herau . . .". 1502 konnte Erasmus den kleinen Anteil
des Frank von Kronberg (1/12) für 275 Gulden erwerben. 5/6 der Burg und
Herrschaft waren in seiner Hand, als er 1503 starb, der sich seit 1488 " Herr zu Erbach und Bickenbach " nannte. Im Jahre 1504 brach die sogenannte
" Bayrische Fehde " aus. Der
Kurfürst von der Pfalz war wegen Erbstreitigkeiten in Bayern in die Reichsacht
geraten. Landgraf Wilhelm von Hessen, von Kaiser
Maximilian mit der Vollziehung der Acht betraut, zog, nachdem er die pfälzische
Burg Otzberg genommen hatte, die Bergstraße aufwärts. Da die Schenken von
Erbach Pfälzer Vasallen waren, rückte er vor das Alsbacher Schloß, um es zu
belagern, obwohl sich die Erbacher aus dem Streit ganz heraus und korrekt
neutral verhielten. Der zaghafte Kommandant Hans Gans (von Otzberg) ließ es auf
einen Sturm nicht ankommen und überbrachte dem Landgrafen am Sonntag, dem 9.
Juni 1504, freiwillig die Schlüssel der Burg, obwohl der Landgraf seine Geschütze
noch nicht nachgezogen hatte und eine Belagerung unter diesen Umständen recht
aussichtslos gewesen wäre. Nach dem Friedensschluß gab Hessen
Burg und Amt Bickenbach nicht mehr heraus, erklärte sich aber 15I0 bereit, den
unmündigen Töchtern des Erasmus 8500
Gulden als Entschädigung zu
zahlen. Die Gebietserweiterung war ihm willkommen, weil das südlich von
gelegene Amt Auerbach recht isoliert war. Philipp der Großmütige ließ die
Verteidigungswerke instand setzen und verstärken. Seit 1504 sind Schloß und
Dorf Alsbach hessisch. Schon Simon hat 1858 behauptet, der
seines Landes vertriebene Herzog Ulrich von Württemberg habe in den Jahren
1527-33 hier Zuflucht gefunden.
Pasque hat diese Begebenheit schriftstellerisch ausgeschmückt. Es gibt jedoch
keine einzige Urkunde, die diese Tatsache dokumentarisch belegen könnte. Ein längerer
Aufenthalt des Herzogs ist ganz unwahrscheinlich, es kann sich höchstens um
einen kurzen Besuch gehandelt haben. Auf eine andere interessante Begebenheit
hat Adolf Müller aufmerksam gemacht. Im Jahre 1551 scheinen auf dem
Alsbacher Schloß Geheimverhandlungen zwischen den Unterhändlern des Kurfürsten
Moritz von Sachsen und des Königs von Frankreich stattgefunden zu haben. Durch
dieses Bündnis wurde Karl V. gezwungen, Deutschland zu verlassen. Die Hilfe des
französischen Königs wurde mit der Abtretung der lothringischen Bistümer
Metz, Toul und Verdun erkauft. Bei diesen Verhandlungen scheint der Darmstädter
Oberamtmann von der Thann eine wesentliche Rolle gespielt zu haben. Philipp der
Großmütige hat ihm von seiner Gefangenschaft in den Niederlanden aus die
notwendigen Anweisungen erteilt und Kaiser Karl V. mattgesetzt, eine
beispiellose diplomatische Leistung. Grafen von Dietz
In seinem Testament übertrug Philipp
der Großmütige die Burg und das Amt Bickenbach und seinen Söhnen aus der
Morganatischen Ehe mit Margarete von der Saale, den Grafen
von Dietz. Sie scheinen es
schon um 1562 in Händen gehabt zu haben. 1577 fiel der Besitz an Landgraf Georg
I. von Hessen-Darmstadt zurück. Zustand des Schlosses um 1558 und 1573
Aus dem Jahre 1558 besitzen wir einen
Bericht des landgräflichen Baumeisters Georg Lechner über den Zustand einiger
Gebäude des Schlosses und seinen Überschlag über die
Reparaturkosten: Erstlichen die Küchen sampt dem
Schornstein gar bös ist und zu besorgen, wo er umbschlüge, dem großen Bawe
zimlichen Schaden thun würde. Zum andern ist der große Speicher
in Dachung sehr abgegangen
und hochvonnöten zu besteigen. Zum dritten ist das Backhaus, Stall,
Kelterhaus alles not zu decken und zu bessern, der
große Thorm im Hof, daruf das Wächerhaus
ist gestanden, gar eingefallen und die Mauer inwendig großen Schaden nehmen. Zum vierten ist die hoch Mauer in der
inwendig Zargen sehr ufgerissen, die man dann mit Pfeiler versehen muß, sonst
zu besorgen, wo sie einfiel, daß sie die ander Mauer auch mit einschlüge. So
ist die Brücke sehr bös und hochvonnöten zu machen. Uff solche obgemelte Punkten kann ich
Ewer Gnaden nit so gar eigentlich anzeigen, was
sie kosten werden, dann die Leyhenstein und anderes schwer zu bekommen
ist, aber doch ungefehrlich geacht
uff fünffhundert Gulden." Im Jahre 1573 berichtet Keller Meurer,
daß bei der Pforte ein Stück Mauer eingefallen sei.
An einem Novembertag hätten nachts Hunde gebellt.
Daraufhin sei er mit seinem Diener
"mit geladenen Buchßen uff die Mauern gelaufen und
nach der Pforten geschossen"
und hat daraufhin die "Lecker"
nach Zwingenberg den Weg hinab mit großem Geschwätz
laufen hören. Er hat Angst um das Geld, das er für seinen gnädigen
Herrn behütet, und um sein Leben. Er bittet darum, daß die eingestürzte Mauer
bald repariert wird und veranschlagt die Kosten auf
391 Gulden. Im folgenden Jahr berichtet er, daß im Haus Bickenbach der
Speicher, das Kelterhaus und die Küche mit Dachung versehen werden
müssen, wenn sie nicht über den Haufen fallen sollen. 1575 wird dann
berichtet, die große Baumkelter
auf dem Schloß sei letzten Herbst zusammengebrochen. Die Burg im 3o jährigen
Krieg Bis ums Jahr 1614 hatten hessische
Amtskeller ihren Sitz auf der Burg. Damals wurde das Amt Bickenbach zum Amt
Zwingenberg geschlagen, während gleichzeitig ein Amt Jägersburg
gebildet wurde. Im 30jährigen Krieg hatte das Schloß
eine hessische Besatzung unter dem Befehl des Hauptmanns Johann Philipp von
Schaumont. 1609 wurde er von dem Landgrafen Ludwig V. als
" Trillmeister "
in hessische Dienste genommen, um die hessischen Truppen besser
auszubilden. Vorher war er im Dienst bei dem Markgrafen Joachim Ernst von
Brandenburg. 1623 wurde er mit dem Schloß Bickenbach belehnt. Das Burglehen
ging 1636 an seinen Sohn Georg Hans Philipp von Schaumont über, der noch 1664
in Alsbach nachweisbar ist. Etwa bis dahin scheint das Schloß bewohnt gewesen
zu sein. Bei den Überfällen der Soldateska hat
die Burg in vielen Fällen der Bevölkerung als Unterschlupf gedient. So nur ist
es zu erklären, daß etwa 20 % der
Alsbacher Bevölkerung diesen furchtbaren Krieg überstanden, während in
Hähnlein noch nicht 10 % überlebt
haben. Zerfall und Renovierung Fast zweihundert Jahre war das Schloß
dem Zerfall preisgegeben. Die Bevölkerung nutzte es wie überall als bequemen
Steinbruch. Die ersten größeren Wiederherstellungs- und Sicherungsarbeiten
wurden 1863 vom Großherzog angeordnet. Die
Baumeister Mittermaier
und Horst haben sich hierbei
Verdienste erworben. Mit dem aufkommenden Fremdenverkehr vor hundert Jahren
wurde das Schloß beliebtes Ziel der Wanderer und Heimatfreunde. Den Anfang
machten 1866 Zar Alexander und Zarin Marie. Letztere besuchte nochmals 1873 den
Lieblingsplatz ihrer Kinderzeit, den sie in den Sommermonaten vor 1836, wenn sie
mit ihrer Mutter auf dem bescheidenen Landgut auf dem benachbarten Heiligenberg
weilte, schätzen und lieben gelernt hatte. Zahlreiche Jugenheimer Kurgäste
jener Zeit suchten die mit mächtigem Efeu umrankte Ruine mit Vorliebe auf. Die
schon vor dem Jahre 1829 bezeugten Anlagen um das Schloß wurden von der
Forstverwaltung ständig verbessert. In jüngerer Zeit (1968-70) schuf die
Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen dem Landkreis, dem Verein
Naturpark Bergstraße-Odenwald und dem Forstamt Jugenheim eine Erholungsanlage
Alsbacher Schloß. Über 200 000 DM wurden ausgegeben für die Freilegung und
Sicherung der Mauern, den Ausbau der Fahrstraße und neuer Parkplätze, die
Herstellung eines Kinderspielplatzes, einer Liegewiese und eines
Wassertretbeckens. Die feierliche Einweihung, zu der etwa 2000 Menschen
zusammengeströmt waren, fand am 6. September 1970 statt. Seit 1997 kümmert sich der Historische
& Kulturelle Förderverein Schloß Alsbach e.V. um die Erhaltung,
Restaurierung und Verschönerung der Burganlage. Seit dem
7. Mai 2000 wird die Burganlage vom Verein verwaltet. |